Lizenzvertrag
Die Bedingungen dieses Lizenzvertrages (“Vertrag“) gelten für alle Produkte, die Colourbox Ihnen (“Lizenznehmer“) zur Verfügung stellt.
1. Definitionen
1.1 Die Begriffe, die in diesem Vertrag verwendet werden, haben die folgenden Bedeutungen:
“Websites” bedeutet www.colourbox.com/.dk/.de/.es und www.skyfish.com;
“Materialien” sind Bilder, Vektoren, Videos und andere Materialien, verfügbar für den Lizenznehmer zum Herunterladen über die Websites;
“Downloads” bezieht sich auf Pakete von Materialien, die im Einzelnen näher beschrieben werden auf www.colourbox.com/.dk/.de/.es;
“Lizenznehmer-Material” sind eigene Bilder, Videos, Illustrationen, Dokumente und andere Dateien, die vom Lizenznehmer auf Skyfish hochgeladen wurden;
“Skyfish” bezeichnet das System/Werkzeug zum Organisieren, Speichern und Teilen von Lizenznehmer-Material;
“Websites” bedeutet www.colourbox.com/.dk/.de/.es und www.skyfish.com;
“Materialien” sind Bilder, Vektoren, Videos und andere Materialien, verfügbar für den Lizenznehmer zum Herunterladen über die Websites;
“Downloads” bezieht sich auf Pakete von Materialien, die im Einzelnen näher beschrieben werden auf www.colourbox.com/.dk/.de/.es;
“Lizenznehmer-Material” sind eigene Bilder, Videos, Illustrationen, Dokumente und andere Dateien, die vom Lizenznehmer auf Skyfish hochgeladen wurden;
“Skyfish” bezeichnet das System/Werkzeug zum Organisieren, Speichern und Teilen von Lizenznehmer-Material;
2 Umfang der Lizenz
2.1 Mit der Bezahlung des Lizenznehmers für Downloads und/oder Skyfish und unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrags erfüllt, gewährt Colourbox dem Lizenznehmer ein zeitlich befristetes, nicht ausschließliches Recht, die Downloads und/oder Skyfish zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen zu nutzen.
2.2 Downloads:
2.2.1 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Downloads in seiner eigenen Arbeit oder als Teil einer kreativen oder redaktionellen Arbeit, die er für Dritte ausführt, zu nutzen.
2.2.2 Der Lizenznehmer kann einen oder mehrere seiner Mitarbeiter als Nutzer zulassen. Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass jeder Nutzer die Bedingungen dieses Vertrags erfüllt und dass jeder Nutzer einen eindeutigen Nutzernamen und ein Passwort hat.
2.2.3 Downloads dürfen nicht als Teil eines Logos, einer Marke oder eines ähnlichen unternehmerischen Erscheinungsbildes verwendet werden.
2.2.4 Der Lizenznehmer darf Downloads in keiner missbräuchlichen, herablassenden oder anderweitig anstößigen Weise oder solchem Kontext verwenden.
2.2.5 Der Lizenznehmer darf Downloads nicht an eine dritte Partei verkaufen, vertreiben, lizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, verpfänden oder anderweitig übertragen, abtreten oder sub-lizenzieren. Das Verbot beinhaltet ebenso die Verwendung von Downloads in allen Online-Templates oder weiteren Online-Diensten, die einer dritten Partei den Zugang zu den Downloads in irgendeiner Weise verschaffen.
2.3 Skyfish:
2.3.1 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Skyfish zur Organisation, Speicherung und Weitergabe von Lizenznehmer-Material zu nutzen.
2.3.2 Der Lizenznehmer kann einen oder mehrere seiner Mitarbeiter als Nutzer zulassen. Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass jeder Nutzer die Bedingungen dieses Vertrags erfüllt und dass jeder Nutzer einen eindeutigen Nutzernamen und ein Passwort hat.
2.3.3 Der Lizenznehmer darf Skyfish oder die zugehörigen Nutzungsrechte nicht lizenzieren oder an Dritte übertragen, abtreten oder sub-lizenzieren.
2.3.4 Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für das Lizenznehmer-Material, das hochgeladen wird. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, (i) dass sein Material niemanden belästigt oder bedroht oder Schaden für eine Person oder Eigentum verursacht; (ii) dass alle geistigen Eigentums- oder andere Eigentumsrechte am und im Lizenznehmer-Material gewährleistet sind; (iii) welches Lizenznehmer-Material auf welche Weise geteilt wird (durch Links oder die Nutzung öffentlicher Seiten); und (iv) dass keine sensiblen persönlichen Daten hochgeladen werden.
2.4 Colourbox behält sich das einseitige Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen den Vertrag verstößt. Colourbox behält sich außerdem das Recht vor, ist aber nicht dazu verpflichtet, wenn Lizenznehmer-Material die in diesem Abschnitt 2 festgelegten Einschränkungen verletzt, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Entfernung oder Deaktivierung des Zugriffs auf dieses Lizenznehmer-Material. Colourbox übernimmt gegenüber dem Lizenznehmer keine Haftung, wenn Colourbox solche Maßnahmen ergreift. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und Eigentumsrechte des gesamten Lizenznehmer-Materials. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Colourbox gegen jegliche Ansprüche zu verteidigen und bei Forderungen zu entschädigen, die aus einer Verletzung von Pflichten des Lizenznehmers nach diesem Abschnitt 2 entstehen könnten.
2.2 Downloads:
2.2.1 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Downloads in seiner eigenen Arbeit oder als Teil einer kreativen oder redaktionellen Arbeit, die er für Dritte ausführt, zu nutzen.
2.2.2 Der Lizenznehmer kann einen oder mehrere seiner Mitarbeiter als Nutzer zulassen. Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass jeder Nutzer die Bedingungen dieses Vertrags erfüllt und dass jeder Nutzer einen eindeutigen Nutzernamen und ein Passwort hat.
2.2.3 Downloads dürfen nicht als Teil eines Logos, einer Marke oder eines ähnlichen unternehmerischen Erscheinungsbildes verwendet werden.
2.2.4 Der Lizenznehmer darf Downloads in keiner missbräuchlichen, herablassenden oder anderweitig anstößigen Weise oder solchem Kontext verwenden.
2.2.5 Der Lizenznehmer darf Downloads nicht an eine dritte Partei verkaufen, vertreiben, lizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, verpfänden oder anderweitig übertragen, abtreten oder sub-lizenzieren. Das Verbot beinhaltet ebenso die Verwendung von Downloads in allen Online-Templates oder weiteren Online-Diensten, die einer dritten Partei den Zugang zu den Downloads in irgendeiner Weise verschaffen.
2.3 Skyfish:
2.3.1 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Skyfish zur Organisation, Speicherung und Weitergabe von Lizenznehmer-Material zu nutzen.
2.3.2 Der Lizenznehmer kann einen oder mehrere seiner Mitarbeiter als Nutzer zulassen. Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass jeder Nutzer die Bedingungen dieses Vertrags erfüllt und dass jeder Nutzer einen eindeutigen Nutzernamen und ein Passwort hat.
2.3.3 Der Lizenznehmer darf Skyfish oder die zugehörigen Nutzungsrechte nicht lizenzieren oder an Dritte übertragen, abtreten oder sub-lizenzieren.
2.3.4 Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für das Lizenznehmer-Material, das hochgeladen wird. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, (i) dass sein Material niemanden belästigt oder bedroht oder Schaden für eine Person oder Eigentum verursacht; (ii) dass alle geistigen Eigentums- oder andere Eigentumsrechte am und im Lizenznehmer-Material gewährleistet sind; (iii) welches Lizenznehmer-Material auf welche Weise geteilt wird (durch Links oder die Nutzung öffentlicher Seiten); und (iv) dass keine sensiblen persönlichen Daten hochgeladen werden.
2.4 Colourbox behält sich das einseitige Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen den Vertrag verstößt. Colourbox behält sich außerdem das Recht vor, ist aber nicht dazu verpflichtet, wenn Lizenznehmer-Material die in diesem Abschnitt 2 festgelegten Einschränkungen verletzt, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Entfernung oder Deaktivierung des Zugriffs auf dieses Lizenznehmer-Material. Colourbox übernimmt gegenüber dem Lizenznehmer keine Haftung, wenn Colourbox solche Maßnahmen ergreift. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und Eigentumsrechte des gesamten Lizenznehmer-Materials. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Colourbox gegen jegliche Ansprüche zu verteidigen und bei Forderungen zu entschädigen, die aus einer Verletzung von Pflichten des Lizenznehmers nach diesem Abschnitt 2 entstehen könnten.
3 Royalty-Free Materialien
3.1 Royalty-Free Materialien sind Materialien, die als solche auf der Website spezifiziert sind. Es gibt keine Beschränkungen für die Nutzung von Royalty-Free Materialien außer den Bedingungen in der Vereinbarung. Royalty-Free Materialien dürfen beschnitten und modifiziert werden.
4 Redaktionelle Materialien
4.1 Redaktionelle Materialien sind Materialien, die als solche auf den Websites spezifiziert sind. Redaktionelle Materialien dürfen nur in einem “redaktionellen“ Kontext genutzt werden, das heißt, die Nutzung muss in Bezug zu Ereignissen stehen, die einen Nachrichtenwert haben oder von öffentlichem Interesse sind, wie z.B. in Zeitungs- oder Zeitschriftenartikeln (“Redaktionelle Nutzung“). Redaktionelle Materialien dürfen NICHT in irgendeiner kommerziellen oder werblichen Art und Weise verwendet werden.
4.2 Redaktionelle Materialien dürfen beschnitten werden, vorausgesetzt die redaktionelle Integrität wird dadurch nicht beeinträchtigt. Davon abgesehen dürfen Redaktionelle Materialien unter keinen Umständen verändert, modifiziert oder bearbeitet werden, weder manuell noch elektronisch.
4.3 Bei der Verwendung von Materialien zur redaktionellen Nutzung muss der Lizenznehmer die folgenden Richtlinien zur Akkreditierung einhalten: (i) Offline/Print: Die Quellenangabe “Foto: Colourbox.de“ muss unter oder nahe dem Bild platziert werden. Wenn eine Person auf dem Bild erscheint, sollte die Angabe lauten: “Model Foto: Colourbox.de“; und (ii) online: Die Linkangabe www.colourbox.de oder die Quellenangabe “Foto: Colourbox.de“ muss wenn möglich unter dem Bild platziert werden oder auf derselben Website wie der Artikel, den das Bild illustriert. Wenn eine Person auf dem Bild erscheint, sollte die Angabe lauten: “Model Foto: Colourbox.de“.
4.2 Redaktionelle Materialien dürfen beschnitten werden, vorausgesetzt die redaktionelle Integrität wird dadurch nicht beeinträchtigt. Davon abgesehen dürfen Redaktionelle Materialien unter keinen Umständen verändert, modifiziert oder bearbeitet werden, weder manuell noch elektronisch.
4.3 Bei der Verwendung von Materialien zur redaktionellen Nutzung muss der Lizenznehmer die folgenden Richtlinien zur Akkreditierung einhalten: (i) Offline/Print: Die Quellenangabe “Foto: Colourbox.de“ muss unter oder nahe dem Bild platziert werden. Wenn eine Person auf dem Bild erscheint, sollte die Angabe lauten: “Model Foto: Colourbox.de“; und (ii) online: Die Linkangabe www.colourbox.de oder die Quellenangabe “Foto: Colourbox.de“ muss wenn möglich unter dem Bild platziert werden oder auf derselben Website wie der Artikel, den das Bild illustriert. Wenn eine Person auf dem Bild erscheint, sollte die Angabe lauten: “Model Foto: Colourbox.de“.
5 Angemessene Nutzung
5.1 Um sicherzustellen, dass alle Lizenznehmer Downloads und/oder Skyfish ohne Probleme, Verzögerungen oder Beeinträchtigungen nutzen können und zum Schutz vor Betrug kann Colourbox die unangemessene Nutzung von Downloads und/oder Skyfish einschränken.
Unangemessene Nutzung wird wie folgt verstanden:
5.1.1 Downloads: exzessiver Download von Materialien.
5.1.2 Skyfish: übermäßiger Upload von Lizenznehmer-Material, übermäßiger Download von Lizenznehmer- Material oder übermäßige Verarbeitung von Lizenznehmer-Material.
5.1.3 Wenn der Lizenznehmer der Aufforderung von Colourbox, seine Nutzung einzuschränken, nicht nachkommt, kann Colourbox den Vertrag ohne vorherige Ankündigung beenden. Colourbox entscheidet nach eigenem Ermessen, was als unangemessene Nutzung einzustufen ist.
5.2 Wenn der Lizenznehmer ein Abonnement hält, kann der Lizenznehmer Download-Wert von bis zu 3 (drei) Monaten akkumulieren. Die Downloads sind zugänglich, solange das Abonnement nicht beendet wird.
5.3 Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Materialien im erforderlichen Umfang zu speichern und zu kopieren, gemäß vgl. Abschnitt 11, “Lizenzzeitraum und Kündigung“. Er darf die Materialien jedoch nicht für andere Zwecke speichern oder kopieren.
Unangemessene Nutzung wird wie folgt verstanden:
5.1.1 Downloads: exzessiver Download von Materialien.
5.1.2 Skyfish: übermäßiger Upload von Lizenznehmer-Material, übermäßiger Download von Lizenznehmer- Material oder übermäßige Verarbeitung von Lizenznehmer-Material.
5.1.3 Wenn der Lizenznehmer der Aufforderung von Colourbox, seine Nutzung einzuschränken, nicht nachkommt, kann Colourbox den Vertrag ohne vorherige Ankündigung beenden. Colourbox entscheidet nach eigenem Ermessen, was als unangemessene Nutzung einzustufen ist.
5.2 Wenn der Lizenznehmer ein Abonnement hält, kann der Lizenznehmer Download-Wert von bis zu 3 (drei) Monaten akkumulieren. Die Downloads sind zugänglich, solange das Abonnement nicht beendet wird.
5.3 Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Materialien im erforderlichen Umfang zu speichern und zu kopieren, gemäß vgl. Abschnitt 11, “Lizenzzeitraum und Kündigung“. Er darf die Materialien jedoch nicht für andere Zwecke speichern oder kopieren.
6 Preise
6.1 Preise und Zahlungsbedingungen sind auf den Websites angegeben. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
6.2 Colourbox ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern. Informationen über Preiserhöhungen werden entweder auf der Rechnung oder per separater E-Mail mitgeteilt. Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, bevor die nächste Zahlung fällig wird.
6.3 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund einer möglichen Gegenforderung zurückzuhalten.
6.2 Colourbox ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern. Informationen über Preiserhöhungen werden entweder auf der Rechnung oder per separater E-Mail mitgeteilt. Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, bevor die nächste Zahlung fällig wird.
6.3 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund einer möglichen Gegenforderung zurückzuhalten.
7 Rückerstattungen
7.1 Rückerstattungen werden nicht gewährt. Der Lizenznehmer muss den vollen Betrag für die erworbenen Downloads und/oder Skyfish bezahlen, unabhängig davon, ob die Materialien heruntergeladen/verwendet wurden oder ob Skyfish benutzt wurde.
7.2 Wenn die bestellten Materialien fehlerhaft sein sollten, entscheidet Colourbox nach eigenem Ermessen, ob der Lizenznehmer Anspruch auf Austausch des Materials hat oder die geleistete Zahlung zurückerstattet wird. Dem Lizenznehmer entstehen keine weiteren Ansprüche oder Rechte in Folge fehlerhafter Materialien.
7.2 Wenn die bestellten Materialien fehlerhaft sein sollten, entscheidet Colourbox nach eigenem Ermessen, ob der Lizenznehmer Anspruch auf Austausch des Materials hat oder die geleistete Zahlung zurückerstattet wird. Dem Lizenznehmer entstehen keine weiteren Ansprüche oder Rechte in Folge fehlerhafter Materialien.
8 Geistige Eigentumsrechte
8.1 Colourbox oder der Lieferant der Inhalte, von dem Colourbox seine Rechte abgeleitet hat, behält alle Rechte, Titel und Interessen an den Urheberrechten, Warenzeichen und allen anderen geistigen Eigentumsrechten an den Materialien. Der Lizenznehmer muss die Rechte von Colourbox/der Lieferanten respektieren und er haftet für jede Verletzung dieser Rechte.
8.2 Der Lizenznehmer erhält keine Rechte an den Materialien, mit Ausnahme der limitierten Lizenz, spezifiziert in diesem Vertrag.
8.3 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Sicherheitscodes zu brechen oder zu ändern. Er ist zudem auch nicht berechtigt, Hinweise auf Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte zu ändern oder zu entfernen, die im Zusammenhang mit den Materialien und/oder Skyfish kenntlich gemacht wurden.
8.4 Der Lizenznehmer behält alle Rechte und Titel an den Lizenznehmer-Materialien und kann jederzeit alle Lizenznehmer-Materialien von Skyfish entfernen.
8.2 Der Lizenznehmer erhält keine Rechte an den Materialien, mit Ausnahme der limitierten Lizenz, spezifiziert in diesem Vertrag.
8.3 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Sicherheitscodes zu brechen oder zu ändern. Er ist zudem auch nicht berechtigt, Hinweise auf Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte zu ändern oder zu entfernen, die im Zusammenhang mit den Materialien und/oder Skyfish kenntlich gemacht wurden.
8.4 Der Lizenznehmer behält alle Rechte und Titel an den Lizenznehmer-Materialien und kann jederzeit alle Lizenznehmer-Materialien von Skyfish entfernen.
9 Beschränkte Garantie
9.1 Colourbox garantiert, dass es berechtigt ist, die Materialien zu sub-lizenzieren. Colourbox garantiert nicht, dass Lizenzen, Rechte oder Genehmigungen vorliegen bezüglich des Gegenstands, der in den Materialien dargestellt ist, seien es Logos, Designs, Architektur, Möbel, Personen oder andere Dinge. Auf solche Gegenstände könnten Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter zutreffen und der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine Genehmigung von Dritten erforderlich ist, und wenn ja, für den Erhalt dieser Genehmigung zu sorgen.
9.2 Wenn ein Dritter Ansprüche gegen die Nutzung von Materialien des Lizenznehmers geltend macht, ist der Lizenznehmer aufgefordert, darüber Colourbox sofort schriftlich zu informieren. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs besteht für den Lizenznehmer das einzige Rechtsmittel darin, dass Colourbox nach eigenem Ermessen entscheidet, ob der Lizenznehmer zum Austausch der Materialien berechtigt ist oder ob der Vertrag gekündigt wird gegen eine Erstattung der Gebühr, die bereits bezahlt wurde. Der Lizenznehmer kann bei Anwendung dieser beschränkten Garantie keine anderen Rechte oder Ansprüche irgendeiner Art geltend machen.
9.3 Neben dieser beschränkten Garantie sind die Materialien lizenziert wie vorliegend beschrieben. Colourbox gibt keine andere Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Materialien und/oder Skyfish, und garantiert auch NICHT eine Marktfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
9.2 Wenn ein Dritter Ansprüche gegen die Nutzung von Materialien des Lizenznehmers geltend macht, ist der Lizenznehmer aufgefordert, darüber Colourbox sofort schriftlich zu informieren. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs besteht für den Lizenznehmer das einzige Rechtsmittel darin, dass Colourbox nach eigenem Ermessen entscheidet, ob der Lizenznehmer zum Austausch der Materialien berechtigt ist oder ob der Vertrag gekündigt wird gegen eine Erstattung der Gebühr, die bereits bezahlt wurde. Der Lizenznehmer kann bei Anwendung dieser beschränkten Garantie keine anderen Rechte oder Ansprüche irgendeiner Art geltend machen.
9.3 Neben dieser beschränkten Garantie sind die Materialien lizenziert wie vorliegend beschrieben. Colourbox gibt keine andere Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Materialien und/oder Skyfish, und garantiert auch NICHT eine Marktfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
10 Haftungsbeschränkung
10.1 Colourbox haftet nicht für Schäden oder wirtschaftliche Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf operativen Verlust, entgangenen Gewinn, Verlust von Daten, Verlust von Materialien, Verlust von Lizenznehmer-Material oder andere indirekte wirtschaftliche Verluste, die als Folge der Nutzung der Materialien und/oder Skyfish auftreten können. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass Systemausfall, Nichtverfügbarkeit, Verzögerungen, Störungen oder Hacking der Website auftreten können.
10.2 Colourbox haftet nicht für Schäden, die dem Lizenznehmer entstehen, weil er Materialien und/oder Skyfish nicht vertragsgemäß oder nicht gemäß Colourbox’ Anweisungen oder fahrlässig verwendet hat. Colourbox haftet zudem nicht für Verluste verursacht durch Hardware, Software, Browser, Server oder Internet seitens des Lizenznehmers.
10.3 Colourbox haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten Feuer, Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Störungen außerhalb der Kontrolle von Colourbox. Im Falle von höherer Gewalt sind Lieferzeiten verschoben, bis ein Lieferung stattfinden kann. Dauert die Verzögerung länger als 1 (einen) Monat, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne Zahlung einer Entschädigung oder Schadenersatz zu beenden.
10.4 Colourbox garantiert nicht, dass eine bestimmte Anzahl von Materialien oder eine bestimmte Art Materialien auf der Website verfügbar ist. Gegen Colourbox kann daher kein Anspruch geltend gemacht werden, wenn die Anzahl der Materialien abnimmt oder wenn eine bestimmte Art Material auf der Website nicht mehr verfügbar ist, weil ihre Nutzung zeitlich limitiert war oder weil sich die Lieferung eines Lieferanten verzögert.
10.5 Die Produkthaftung von Colourbox ist auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt.
10.6 Die Haftung von Colourbox beschränkt sich immer auf einen Betrag in Höhe der Gebühr, die der Lizenznehmer im Jahr, wo der Schaden aufgetreten ist, bezahlt hat und auf einen Zeitraum von 1 (einem) Jahr, seit dem der Lizenznehmer zum letzten Mal Materialien herunter geladen und/oder Skyfish genutzt hat.
10.2 Colourbox haftet nicht für Schäden, die dem Lizenznehmer entstehen, weil er Materialien und/oder Skyfish nicht vertragsgemäß oder nicht gemäß Colourbox’ Anweisungen oder fahrlässig verwendet hat. Colourbox haftet zudem nicht für Verluste verursacht durch Hardware, Software, Browser, Server oder Internet seitens des Lizenznehmers.
10.3 Colourbox haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten Feuer, Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Störungen außerhalb der Kontrolle von Colourbox. Im Falle von höherer Gewalt sind Lieferzeiten verschoben, bis ein Lieferung stattfinden kann. Dauert die Verzögerung länger als 1 (einen) Monat, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne Zahlung einer Entschädigung oder Schadenersatz zu beenden.
10.4 Colourbox garantiert nicht, dass eine bestimmte Anzahl von Materialien oder eine bestimmte Art Materialien auf der Website verfügbar ist. Gegen Colourbox kann daher kein Anspruch geltend gemacht werden, wenn die Anzahl der Materialien abnimmt oder wenn eine bestimmte Art Material auf der Website nicht mehr verfügbar ist, weil ihre Nutzung zeitlich limitiert war oder weil sich die Lieferung eines Lieferanten verzögert.
10.5 Die Produkthaftung von Colourbox ist auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt.
10.6 Die Haftung von Colourbox beschränkt sich immer auf einen Betrag in Höhe der Gebühr, die der Lizenznehmer im Jahr, wo der Schaden aufgetreten ist, bezahlt hat und auf einen Zeitraum von 1 (einem) Jahr, seit dem der Lizenznehmer zum letzten Mal Materialien herunter geladen und/oder Skyfish genutzt hat.
11 Lizenzzeitraum und Kündigung
11.1 Alle Abonnements gelten solange, bis sie entweder (i) durch eine der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 14 (vierzehn) Tagen bis zum Ende des Abonnements schriftlich oder (ii) online durch den Lizenznehmer bis 1 (einen) Tag vor dem Ende des Abonnements gekündigt werden. Ein Abonnement gilt für den Zeitraum, der dem Lizenznehmer in Rechnung gestellt worden ist, z. B. 1. Januar bis 31. Dezember.
11.2 Downloads:
11.2.1 Downloads als Teil eines begrenzten Abonnements heruntergeladen: Materialien können in unverändertem und in neuem Kontext für einen Zeitraum von bis zu 3 (drei) Jahren nach dem Datum der Kündigung genutzt werden. Materialien, die innerhalb dieses Zeitraums verwendet wurden, können weiterhin in unveränderter Art und Weise oder Rahmen ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.
Ungenutzte Downloads sind 14 (vierzehn) Tage nach dem Datum der Kündigung nicht mehr verfügbar.
11.2.2 Downloads als Teil eines unbegrenzten Abonnements heruntergeladen: Materialien können in unverändertem Kontext ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden. Materialien dürfen in neuem Kontext nur für 30 (dreißig) Tage nach der Kündigung genutzt werden.
11.2.3 Downloads als einzelne Downloads: Materialien können in unverändertem und in neuem Kontext für einen Zeitraum von bis zu 3 (drei) Jahren nach dem erfolgten Download genutzt werden. Materialien, die innerhalb eines solchen Zeitraums von 3 (drei) Jahren genutzt werden, dürfen weiterhin in unveränderter Art und Weise oder Kontext ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.
Ungenutzte einzelne Downloads (als Einzel-Download oder Pay & Go gekauft) sind nur 1 (ein) Jahr ab Kaufdatum verfügbar.
11.3 Skyfish
11.3.1 Der Lizenznehmer muss alles Lizenznehmer-Material vor Ende des Abonnements entfernen. Wenn der Lizenznehmer das Lizenznehmer-Material nicht innerhalb dieser Frist entfernt hat, ist Colourbox nach eigenem Ermessen berechtigt, die Lizenznehmer-Materialien entweder auf Kosten des Lizenznehmers auf ein anderes Medium zu exportieren oder das Lizenznehmer-Material zu löschen.
11.3.2 Wenn Colourbox das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung von Skyfish beendet, erhält der Lizenznehmer eine schriftliche Mitteilung, dass er innerhalb von 4 (vier) Wochen das Lizenznehmer-Material entfernen muss.
11.4 Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrags nicht einhält oder Zahlungen nicht fristgemäß leistet, kann Colourbox den Vertrag fristlos kündigen. Colourbox ist berechtigt, von allen Rechten und Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatz.
11.2 Downloads:
11.2.1 Downloads als Teil eines begrenzten Abonnements heruntergeladen: Materialien können in unverändertem und in neuem Kontext für einen Zeitraum von bis zu 3 (drei) Jahren nach dem Datum der Kündigung genutzt werden. Materialien, die innerhalb dieses Zeitraums verwendet wurden, können weiterhin in unveränderter Art und Weise oder Rahmen ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.
Ungenutzte Downloads sind 14 (vierzehn) Tage nach dem Datum der Kündigung nicht mehr verfügbar.
11.2.2 Downloads als Teil eines unbegrenzten Abonnements heruntergeladen: Materialien können in unverändertem Kontext ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden. Materialien dürfen in neuem Kontext nur für 30 (dreißig) Tage nach der Kündigung genutzt werden.
11.2.3 Downloads als einzelne Downloads: Materialien können in unverändertem und in neuem Kontext für einen Zeitraum von bis zu 3 (drei) Jahren nach dem erfolgten Download genutzt werden. Materialien, die innerhalb eines solchen Zeitraums von 3 (drei) Jahren genutzt werden, dürfen weiterhin in unveränderter Art und Weise oder Kontext ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.
Ungenutzte einzelne Downloads (als Einzel-Download oder Pay & Go gekauft) sind nur 1 (ein) Jahr ab Kaufdatum verfügbar.
11.3 Skyfish
11.3.1 Der Lizenznehmer muss alles Lizenznehmer-Material vor Ende des Abonnements entfernen. Wenn der Lizenznehmer das Lizenznehmer-Material nicht innerhalb dieser Frist entfernt hat, ist Colourbox nach eigenem Ermessen berechtigt, die Lizenznehmer-Materialien entweder auf Kosten des Lizenznehmers auf ein anderes Medium zu exportieren oder das Lizenznehmer-Material zu löschen.
11.3.2 Wenn Colourbox das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung von Skyfish beendet, erhält der Lizenznehmer eine schriftliche Mitteilung, dass er innerhalb von 4 (vier) Wochen das Lizenznehmer-Material entfernen muss.
11.4 Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrags nicht einhält oder Zahlungen nicht fristgemäß leistet, kann Colourbox den Vertrag fristlos kündigen. Colourbox ist berechtigt, von allen Rechten und Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatz.
12 Persönliche Daten
12.1 In dem Rahmen, in dem Material und/oder Skyfish dem Lizenznehmer gemäß des Vertrages zur Verfügung gestellt wird, kann Colourbox personenbezogene Daten im Namen des Lizenznehmers verarbeiten. Lizenznehmer und Colourbox erklären sich einverstanden mit den Bedingungen, die im Anhang 1, “Datenverarbeitungsvereinbarung“ in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Namen des Lizenznehmers zu finden sind.
13 Allgemeine Geschäftsbedingungen
13.1 Änderungen. Colourbox kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern und modifizieren. Colourbox wird, sofern diese Änderung(en) nicht als geringfügig angesehen wird/werden, den Lizenznehmer über solche Änderung(en) per E-Mail informieren.
13.2 Service-Provider. Der Lizenznehmer erkennt an und akzeptiert, dass Colourbox mit Diensteanbietern arbeitet, die die Verarbeitung und den Versand von Rechnungen, Zahlungen, Newslettern und SMS durchführen. Aufgelistet sind diese Dienstleister im Anhang 2, “Service Provider“.
13.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen von Deutschland ohne Berücksichtigung von kollidierenden Rechtsgrundsätzen geregelt und ausgelegt.
13.2 Service-Provider. Der Lizenznehmer erkennt an und akzeptiert, dass Colourbox mit Diensteanbietern arbeitet, die die Verarbeitung und den Versand von Rechnungen, Zahlungen, Newslettern und SMS durchführen. Aufgelistet sind diese Dienstleister im Anhang 2, “Service Provider“.
13.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen von Deutschland ohne Berücksichtigung von kollidierenden Rechtsgrundsätzen geregelt und ausgelegt.